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Abstract |
In der Schweiz ist der Konsum von Suchtmitteln am Arbeitsplatz im Unfallversicherungsgesetz und im Arbeitsgesetz geregelt: Die Gesetzgebung verfolgt Schutzziele, um eine Eigen- und Fremdgefährdung zu verhindern. Sie empfiehlt der Betriebsleitung, die gesetzlichen Bestimmungen in einer Betriebsordnung auszuführen. Diese kann Bestandteil des Arbeitsvertrages sein, speziell wenn im Betrieb besondere Risiken vorliegen. |
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