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Abstract |
Inskünftig erhalten die Kantone vom Reinertrag der Eidg. Alkoholverwaltung einen Zehntel. Diesen Anteil – “Alkoholzehntel” genannt – habe sie zweckgebunden für die Bekämpfung der Ursachen und Folgen des Suchtmittelmissbrauchs (Alkohol, Drogen, Tabak, Medikamente) einzusetzen. Darüber hinaus kann der Bund jedoch den Kantonen keine detaillierten Vorschriften über die Verwendung des Alkoholzehntels machen. Sie sind lediglich verpflichtet, dem Bundesrat jährlich darüber zu berichten. |
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