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Weiss, R., & Stucker, R. (1998). Interprétariat et méditation culturelle dans le système de soins : rapport de base. Neuchâtel: Forum suisse pour l'étude des migrations et de la population (SFM).
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Drogenbeauftragte der Bundesregierung. (2005). Drogen- und Suchtbericht 2005. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Keywords: government and politics; AOD use, abuse, and dependence; addiction; monitoring; international area; Germany; annual report
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Bundesamt für Gesundheit. (2003). Sucht und Aids : HIV-Testung während der Schwangerschaft : Empfehlung der Fachkommission Klinik und Therapie HIV/Aids. Bulletin, (9; 24.02.2003), 152–153.
Keywords: health promotion; HIV infection; Aids
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Boller, U. (1995). Tüchtige und Süchtige : Grundlegendes zu Sucht und Drogen. Zürich: Theologischer Verlaf.
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Weiss, R., & Stucker, R. (1998). Übersetzung und kulturelle Mediation im Gesundheitssystem : Grundlagenbericht. Neuchâtel: Schweizerisches Forum für Migrationsstudien.
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Bätzing, S. (2009). Drogen- und Suchtbericht 2009. Berlin: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Keywords: government and politics; AOD use, abuse, and dependence; addiction; monitoring; international area; Germany; annual report
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Schweizerischer Bundesrat. (2012). Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes : Spirituosengesetz und Alkoholgesetz. Bern: Author.
Abstract: Das Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932 und gehört zu den ältesten Gesetzen des Bundes. Es wird trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Realitäten nicht mehr gerecht. Es soll durch zwei Gesetze ersetzt werden: Mit dem neuen Spirituosensteuergesetz soll unter anderem auf drei Bundesmonopole verzichtet, sollen 41 von 43 Bewilligungen abgeschafft und soll die Zahl der Steuerpflichtigen bei gleicher Steuersicherrung massiv reduziert werden. Das neue Alkoholhandelsgesetz umfasst die für Detailhandel und Ausschank alkoholischer Getränke geltenden Handels- und Werbebeschränkungen zur Minderung des problematischen Alkoholkonsums und seiner Folgen sowie zum Schutz der Jugend. Das Spirituosensteuergesetz regelt die auf Spirituosen und Ethanol erhobene Verbrauchssteuer. Neu soll sie konsequent auf den Trinkzweck ausgerichtet werden: Spirituosenhaltige Nahrungsmittel sollen deshalb von einer Besteuerung ausgenommen werden. Im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes soll auf drei Bundesmonopole verzichtet werden. Parallel zum Verzicht auf das Importmonopol auf Ethanol zieht sich der Bund als Akteur aus dem Ethanolmarkt zurück; Alcosuisse, das mit dem Ethanolimport betraute Profitcenter der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, soll deshalb privatisiert werden. Zusätzlich ist der Verzicht auf 41 von 43 Bewilligungen vorgesehen. Die Steuerpflicht wird zudem konsequent an die Herstellung und an den Import von Spirituosen geknüpft. Dadurch lässt sich ohne Abstriche bei der Steuersicherung die Zahl der Steuerpflichtigen von heute jährlich rund 48 000 auf rund 3000 reduzieren. Zudem werden die steuerlichen Privilegien vereinheitlicht. Bedeutender administrativer Minderaufwand bei den vollziehenden Behörden ist die Folge. Auch für die Wirtschaft werden sich administrative Entlastungen ergeben. Das Alkoholhandelsgesetz vereint die bisher in verschiedenen Erlassen – insbesondere jedoch im Alkoholgesetz und im Lebensmittelrecht – geregelten Beschränkungen, die beim Detailhandel mit und dem Ausschank von alkoholischen Getränken sowie bei der Werbung zu beachten sind. Auf preisliche Massnahmen wird vollständig verzichtet. Neu ist vor allem die Akzentuierung von Massnahmen auf die Nacht (sog. Nachtregime). Damit werden Billigstpreisangebote in Zeiten verunmöglicht, in der sich der problematische Alkoholkonsum vor allem abspielt. Mit der gesetzlichen Grundlage für Testkäufe werden die Unsicherheiten rund um die Frage ihrer Zulässigkeit beendet. Ein Anforderungsprofil stellt sicher, dass Testkäufe in der nötigen Qualität durchgeführt werden und die eingesetzten Jugendlichen den nötigen Schutz erfahren. Das Alkoholhandelsgesetz schafft schweizweit eine einheitliche Grundlage zur Regulierung des Handels mit alkoholischen Getränken. Die Kantone können jedoch weitergehende Bestimmungen vorsehen. Der Vollzug der steuerlichen Aspekte des Alkoholrechts liegt bereits heute beim Bund und soll unverändert fortgeführt werden. Wie bis anhin sollen die Kantone für den Vollzug der in Zusammenhang mit alkoholischen Getränken zu beachtenden Handelsbeschränkungen zuständig sein. Neu geregelt werden soll dagegen die Vollzugszuständigkeit bei der Werbung: Wie bereits hinsichtlich der Werbung für Spirituosen soll der Bund auch hinsichtlich der Werbung für die übrigen alkoholischen Getränke zuständig sein. Diese Bereinigung der Vollzugszuständigkeit trägt dem Umstand Rechnung, dass Werbung eine über lokale bzw. regionale Gegebenheiten hinausreichende Wirkung erzielen kann und deshalb eine schweizweit einheitliche Handhabung erfahren muss.
Keywords: government and politics; laws and regulations; drug laws; amendment; alcohol; alcoholic beverage distribution laws; advertisement; Switzerland
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various. (2006). Mann Sucht Frau, Frau Sucht Mann : erste nationale Fachtagung zum Thema Gender und Sucht : Donnerstag, 2. Februar 2006 = Les dépendances ont un sexe... de quel genre? : première journée nationale “Genre et addictions” : jeudi, 2 février 2006 (F. Eckmann, Ed.). Bern ; Berne: Infodrog.
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Fondation Phénix. (1996). Méthadone: résultats : évaluation 1995 de quatre programmes médico-psychosociaux. Genève: Editions Médecine et hygiène.
Keywords: treatment and maintenance; outpatient care
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Toumbourou, J., & Hamilton, M. (1994). Researching self help drug treatment : collaboration and conflict in the age of harm reduction. Addiction, 89, 151–156.
Abstract: While there is evidence supporting the effectiveness of drug treatment in self help groups there are many points of divergence between the philosophies traditionally espoused by these groups and those advocated within hann reduction policies. In this paper we examine some of the differences between self help and hann reduction approaches. We argue that (in common with other treatment modalities) self help groups have altered and developed in response to changing community expectations and that this process should be expected to continue. We report on our ongoing exploration of research partnerships with self help group members focusing particularly upon research conducted in collaboration with self help groups in Victoria. We argue that research partnerships have advantages for both parties. These partnerships have the potential to better inform researchers of developments in the self help community (including the practices of active drug users). Research partnerships also encourage better understanding among self help group members of some of the potential problems that, as research has indicated, may be associated with certain self help group practices. We advocate such understanding as a potentially effective means of encouraging the appropriate development and refinement of self help group practices in line with harm reduction principals .
Keywords: AOD use, abuse, and dependence; drug; drug consumption; treatment and maintenance; self-help group; harm reduction; Australia
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