|
Abstract |
Die Sanierung der Bundeskasse, namentlich der AHV, war 1993 für den Souverän die Motivation, das seit 1928 geltende Spielbankenverbot aufzuheben. Alle europäischen Staaten haben gesetzliche Grundlagen für den Betrieb von Spielbanken. Das in der Schweiz seit dem 1. April 2000 geltende Spielbankengesetz (SBG vom 18. Dezember 1998) bezweckt unter anderem, den sozial schädlichen Auswirkungen des Spielbetriebes vorzubeugen. Das Gesetz erlaubt eine fachliche Diskussion der Spielsucht. |
|