|
Abstract |
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit der Qualitätsnorm QuaTheDA eine Grundlage für eine permanente Qualitätsentwicklung in der Suchthilfe, Prävention und Gesundheitsförderung geschaffen und einen Beitrag zur Professionalisierung geleistet. QuaTheDA ist heute breit implementiert. Das BAG verfügt jedoch über keine rechtliche Grundlage zur Durchsetzung von Qualitätsansprüchen in der Suchthilfe und sieht seine Rolle insbesondere als Impulsgeber für kontinuierliche Verbesserungsprozesse. |
|