Abstract: In Beantwortung der Postulate Janiak 00.3469 „Rahmengesetz für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ sowie Wyss 00.3400 „Bessere politische Beteiligung von Jugendlichen“ und Wyss 01.3350 „Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession“ legt der Bundesrat diesen Bericht vor. Im Wesentlichen verlangt das Postulat Janiak die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene, mit welchem die Kantone beauftragt werden, eine umfassende Kinder- und Jugendpolitik umzusetzen. Zudem soll der Bund eine zentrale Verwaltungseinheit bezeichnen, welche alle Arbeiten mit Berührungspunkten zur Kinder- und Jugendpolitik koordiniert. Die Postulate von Nationalrätin Wyss fordern geeignete Massnahmen für die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie ein Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession. In der Tat gehören Entwicklungen und Probleme im Kinder- und Jugendbereich zu den aktuellen Themen, welche eine hohe Aufmerksamkeit geniessen, wie die zahlreichen diesbezüglichen parlamentarischen Vorstösse, die sogenannte Jugenddebatte des Nationalrats vom 19. Dezember 2007 oder die mediale Berichterstattung belegen. Der Bundesrat kommt aufgrund der Analyse der aktuellen Situation denn auch zum Schluss, dass die heutigen Strukturen und die bestehenden gesetzlichen Grundlagen – hier das Gesetz zur Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit (Jugendförderungsgesetz, JFG) – den Anforderungen aufgrund der veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht mehr genügen. Die diskutierten Entwicklungen und Probleme sind allerdings das Ergebnis vieler Faktoren, welche in komplexer Weise zusammenwirken. Es wäre deshalb verfehlt, von einer (staatlichen) Kinder- und Jugendpolitik allein die Antwort auf die Herausforderungen zu erwarten. Der Bundesrat teilt jedoch die Einschätzung, dass die Massnahmen des Bundes im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik verbessert und verstärkt werden sollen und dass damit ein Beitrag zum Schutz, zur Förderung und zur Integration aller Kinder und Jugendlichen in unsere Gesellschaft geleistet werden kann. Dies soll mit zwei Massnahmen erreicht werden. Die bereits heute bestehenden Bundesaufgaben im Bereich der Prävention von Kindesmisshandlungen sowie im Bereich der Sensibilisierung für die Kinderrechte sollen zum einen in einer Bundesratsverordnung geregelt werden. Zum andern schlägt der Bundesrat eine Totalrevision des Jugendförderungsgesetzes vor, welche folgende Kernpunkte umfasst: Förderung der offenen sowie innovativer Formen der Jugendarbeit, gesetzliche Verankerung der Förderung der Jugendsession von Kindern und Jugendlichen als politische Partizipationsform auf Bundesebene sowie die Möglichkeit der Unterstützung der Kantone bei der Konzeption und dem Aufbau der Kinder- und Jugendpolitik sowie beim Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen. Was die Schaffung einer Verwaltungseinheit betrifft, so existiert diese heute bereits beim Bundesamt für Sozialversicherungen. Der Bundesrat hält die Schaffung eines Rahmengesetzes im Sinne des Postulates Janiak jedoch nicht für angemessen. Abgesehen davon, dass der Bund keine verfassungsrechtlich abgestützte Kompetenz hat, im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik für die Kantone verbindliche Vorschriften zu erlassen, wäre ein solches Vorgehen auch nicht sachgerecht: Massnahmen der Kinder- und Jugendpolitik müssen den kantonalen und lokalen Gegebenheiten angepasst sein und sich in die übrigen kantonalen und kommunalen Strukturen einpassen. Die Postulate Wyss 00.3400 „Bessere politische Beteiligung von Jugendlichen“ und Wyss 01.3350 „Antragsrecht für die eidgenössische Jugendsession“ verlangen Massnahmen, um die politische Partizipation von Jugendlichen zu stärken. Der Bundesrat kommt diesbezüglich zu einer differenzierten Einschätzung. Er schlägt vor, die bereits heute existierende Finanzierung der Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten zur eidgenössische Jugendsession gesetzlich zu verankern und Massnahmen zu ergreifen, damit vermehrt auch Jugendliche aus bildungsfernen und benachteiligten Schichten daran teilnehmen. Zudem soll der Bund die Kantone bei konzeptionellen und Aufbauarbeiten im Bereich der Partizipation von Kindern und Jugendlichen unterstützen können. Hingegen spricht sich der Bundesrat gegen ein formelles Antragsrecht der Jugendsession aus staatspolitischen und verfassungsrechtlichen Gründen aus. Die Erreichung der verfolgten Ziele bedingt eine massvolle Erhöhung der in diesem Bereich eingesetzten finanziellen und personellen Mittel.
Keywords: government and politics; public policy; strategy; child; adolescent; laws and regulations; intergenerational relations; Switzerland