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Abstract |
Künftig wird strenger bestraft, wer Drogen an Kinder und Jugendliche abgibt oder verkauft. Die härteren Strafen sind Teil des neuen Jugendschutzes im revidierten Betäubungsmittelgesetz, womit das Vier-Säulen-Prinzip der Schweizer Drogenpolitik –Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression – definitiv im Gesetz verankert wird. Gleichzeitig werden auch Früherkennung und Prävention grösseres Gewicht beigemessen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft. |
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