|
Abstract |
15 Institutionen aus dem Raum Thun, welche mit SuchtmittelklientInnen arbeiten, haben sich zu einer verbindlichen Form der interinstitutionellen Zusammenarbeit verpflichtet. Sobald mindestens drei Institutionen an einem Fall beteiligt sind, kommt das standardisierte Instrument «Fallkoordination Thun» zur Anwendung. Seit mehr als zehn Jahren gelingt es so, die Arbeit zwischen verschiedenen Suchthilfeorganisationen und den Sozialdiensten zu koordinieren und Interventionen zielgerichtet aufeinander abzustimmen. |
|